Unser Rechner hilft bei der Ermittlung des Urlaubsanspruchs bei einem befristeten Arbeitsvertrag, der unterjährig endet. Geben Sie einfach das Enddatum Ihres Arbeitsverhältnisses sowie den vertraglich geregelten Urlaubsanspruch ein. Der Rechner berücksichtigt die gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen und berechnet Ihren anteiligen Urlaubsanspruch schnell und unkompliziert. So wissen Sie genau, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen.
Urlaubsanspruch bei befristetem Arbeitsvertrag berechnen
Unterjähriger Arbeitsbeginn – Berechnung des Urlaubs
Wenn ein Arbeitsvertrag erst zum Beispiel zum 08.10. startet, wird der Urlaubsanspruch für das laufende Jahr anteilig berechnet. Hier sind die Schritte und Regelungen zur Berechnung des Urlaubsanspruchs in einem solchen Fall:
- Gesetzlicher Mindesturlaub: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der bei einer 5-Tage-Woche 20 Urlaubstage pro Jahr beträgt.
- Teilurlaub bei unterjährigem Eintritt: Nach § 5 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses.
- Beginn im Oktober: Wenn das Arbeitsverhältnis am 08.10. beginnt, ist der volle Monat Oktober der erste Monat, in dem Anspruch auf Teilurlaub besteht.
Berechnungsbeispiel:
- Vertragsbeginn: 08.10.
- Anzahl voller Monate im Jahr: Oktober, November, Dezember = 3 Monate
- Jahresurlaubsanspruch: Nehmen wir an, der vertraglich geregelte Jahresurlaubsanspruch beträgt 24 Tage.
Berechnung:
- Anzahl der vollen Monate im Arbeitsverhältnis: 3 Monate
- Teilurlaub für diese Monate: 3/12 des Jahresurlaubs
- Urlaubsanspruch: (24 Tage / 12 Monate) * 3 Monate = 6 Tage
Der Arbeitnehmer hat somit für das Jahr 6 Urlaubstage.
Rundungsregelungen: Bruchteile von Urlaubstagen unter 0,5 Tagen werden nicht aufgerundet, während Bruchteile ab 0,5 Tagen aufgerundet werden.
Berechnung des Urlaubsanspruchs bei befristetem Arbeitsvertrag
Die Berechnung des Urlaubsanspruchs bei einem befristeten Arbeitsvertrag, der unterjährig endet, hängt davon ab, ob das Arbeitsverhältnis vor oder nach dem 30. Juni endet:
- Endet das Arbeitsverhältnis bis einschließlich 30.06.:
- Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses.
- Beispiel: Bei einem Jahresurlaubsanspruch von 24 Tagen und einem Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.05. hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 5/12 des Jahresurlaubs, also 10 Tage.
- Diese Berechnung gilt unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis befristet ist.
- Endet das Arbeitsverhältnis nach dem 30.06.:
- Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5-Tage-Woche.
- Wenn der vertraglich geregelte Urlaubsanspruch höher ist, kommt es darauf an, ob eine „pro rata temporis“-Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist.
- Ohne diese Klausel hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den vollen vertraglichen Urlaub.
- Mit dieser Klausel wird der Urlaub anteilig berechnet. Beispiel: Bei einem Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen und einem Ende des Arbeitsverhältnisses am 31.08. hat der Arbeitnehmer Anspruch auf 8/12 von 30 Tagen, also 20 Tage.
Wichtige Rundungsregelungen: Bruchteile von Urlaubstagen unter 0,5 Tagen werden nicht aufgerundet, während Bruchteile ab 0,5 Tagen aufgerundet werden. Diese Regelungen gewährleisten, dass der Urlaubsanspruch fair und gesetzeskonform berechnet wird, unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis durch Befristung endet.
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