Unser Rechner für unbezahlten Urlaub zeigt die finanziellen Auswirkungen auf, die entstehen, wenn Sie sich für eine Auszeit ohne Gehaltsfortzahlung entscheiden.
Ermitteln Sie ganz einfach, wie viel weniger Sie durch die nicht bezahlten Tage verdienen, indem Sie Ihr Brutto-Monatsgehalt und die Anzahl der unbezahlten Urlaubstage eingeben.
Berechnung der finanziellen Kosten von unbezahltem Urlaub
Anleitung zur Nutzung des Rechners für unbezahlten Urlaub
- Brutto-Monatsgehalt eingeben: Tragen Sie Ihr gesamtes Bruttomonatsgehalt in das vorgesehene Feld ein.
- Anzahl der unbezahlten Urlaubstage festlegen: Geben Sie die Anzahl der Tage an, für die Sie keinen Lohn erhalten werden.
- Gesamtanzahl der Tage im Monat auswählen: Wählen Sie die Anzahl der Tage des Monats, für den der unbezahlte Urlaub geplant ist.
- Berechnung starten: Klicken Sie auf den Button, um zu berechnen, wie viel Ihr Gehalt durch den unbezahlten Urlaub reduziert wird und wie hoch der finanzielle Verlust ausfällt.
Hinweis: Diese Berechnung dient zur Orientierung und basiert auf den von Ihnen eingegebenen Daten. Für eine exakte Abrechnung und bei spezifischen Fragen sollte der direkte Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber oder einem Personalverantwortlichen gesucht werden.
Formel zur Berechnung
Um zu verstehen, welche finanziellen Einbußen Sie durch die Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub erleiden, nutzen wir eine einfache mathematische Formel.
Zuerst wird Ihr Brutto-Monatsgehalt durch die Gesamtanzahl der Tage im betreffenden Monat geteilt, um den Tagesverdienst zu ermitteln.
Dieser Betrag wird dann mit der Anzahl der Tage multipliziert, an denen Sie tatsächlich arbeiten, d. h. die Gesamtanzahl der Monatstage minus die Tage des unbezahlten Urlaubs.
Das Ergebnis zeigt Ihr reduziertes Gehalt für den Monat, in dem Sie unbezahlten Urlaub nehmen. Der Unterschied zwischen Ihrem regulären Monatsgehalt und diesem Betrag stellt den finanziellen Verlust dar, den Sie durch die unbezahlten Tage erleiden.
Gesetzliche Regelungen
In Deutschland gibt es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht automatisch das Recht haben, unbezahlten Urlaub zu nehmen. Allerdings können in bestimmten Situationen Ausnahmen gelten, abhängig von den Umständen oder besonderen Vereinbarungen.
Spezielle Fälle, in denen unbezahlter Urlaub möglich ist:
- Bildungsurlaub: In einigen Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub, der für die berufliche oder politische Weiterbildung genutzt werden kann. Die genauen Regelungen variieren je nach Bundesland.
- Elternzeit: Arbeitnehmer haben das Recht, Elternzeit zu nehmen, die bis zu drei Jahre pro Kind dauern kann. Während der Elternzeit kann der Arbeitnehmer wählen, ganz oder teilweise ohne Bezahlung von der Arbeit freigestellt zu werden.
- Pflegezeit und Familienpflegezeit: Arbeitnehmer haben das Recht, eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um nahe Angehörige zu pflegen. Die Pflegezeitgesetze regeln die Bedingungen und den Umfang dieser Freistellungen.
- Sondervereinbarungen: Es kann individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geben, die unbezahlten Urlaub unter bestimmten Bedingungen erlauben. Solche Vereinbarungen sind oft Teil des Arbeitsvertrages oder einer Betriebsvereinbarung.
Weiter Online-Tools:
- Urlaubsabgeltung berechnen
- Wann verfällt Urlaub bei Krankheit?
- Rechner: Urlaubsanspruch bei Teilzeit
- Stundenlohnrechner