Tarifabschlüsse in der Zeitarbeitsbranche: Einigung auf höhere Löhne zwischen BZA und DGB-Tarifgemeinschaft

Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) und die Tarifgemeinschaft des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für Zeitarbeit haben sich auf eine Anhebung der Löhne für Zeitarbeiter geeinigt. Die Einigung, erzielt am 09. März 2010, markiert den Abschluss langwieriger Verhandlungen ohne Frist für eine Einigungserklärung.

BZA und DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit einigen sich auf Entgelterhöhungen in der Zeitarbeit

Die Tarifänderungen werden zum 1. Juli 2010 wirksam und bleiben bis zum 31. Oktober 2013 gültig. Die vereinbarte Lohnerhöhung erfolgt in vier Stufen, wobei das Lohnniveau in der Entgeltgruppe 1 auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten steigt.

Nach dem Auslaufen des Mindestlohntarifvertrags Ende 2008 ohne Fortführung haben die Verhandlungspartner einen neuen Mindestlohntarifvertrag ausgehandelt, der sich auf die Löhne in der Entgeltgruppe 1 konzentriert. Zudem zeigen die Tarifparteien Lösungskompetenz bei der internen Arbeitnehmerüberlassung innerhalb von Konzernen, indem sie festlegen, dass das Tarifwerk BZA/DGB bei missbräuchlicher Nutzung von Zeitarbeit nicht anzuwenden ist.

Thomas Bäumer, Verhandlungsführer des BZA, betonte den Erfolg der Verhandlungen, die sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Planungssicherheit über drei Jahre bieten. Besonders profitieren werden die Arbeitnehmer in den neuen Bundesländern. Der neue Mindestlohntarifvertrag bereitet den BZA auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 1. Mai 2011 vor. Nun obliegt es der Politik, die Zeitarbeitsbranche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.

Eine weitere Einigung zwischen BZA und DGB-Tarifgemeinschaft wurde am 26. Januar 2010 erzielt, mit einer neuen Entgeltstruktur, die am 1. Mai 2010 in Kraft tritt und bis zum 30. April 2012 gültig ist. Dieser Abschluss beinhaltet eine Lohnerhöhung für alle Entgeltgruppen um jeweils 2,5 Prozent in zwei Schritten sowie eine Einmalzahlung von 80 Euro.

Die Tarifverträge des BZA, die seit der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 1. Januar 2004 gelten, sichern den Grundsatz der Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern. Sie garantieren, dass Zeitarbeitnehmer ab dem ersten Einsatztag die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Mitarbeiter im Einsatzbetrieb erhalten, sofern nicht durch Tarifvertrag anders geregelt. Die Tarifvereinbarungen bieten somit erhebliche Vorteile für Unternehmen und attraktive Arbeits- und Entlohnungsbedingungen für Mitarbeiter.