Unser Lohnfortzahlungsrechner hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall schnell und einfach zu ermitteln. Geben Sie die relevanten Daten ein, um eine detaillierte Berechnung zu erhalten. Nutzen Sie diese Informationen, um Klarheit über Ihre Entgeltfortzahlungsansprüche zu gewinnen.

Entgeltfortzahlungsrechner

Entgeltfortzahlungsrechner


Erklärungen zu unserem Entgeltfortzahlungsrechner

Eingabefeld Beschreibung
Beginn Arbeitsverhältnis Geben Sie das Datum ein, an dem Ihr Arbeitsverhältnis begonnen hat. Dies ist wichtig, um die Dauer Ihrer Beschäftigung zu ermitteln.
Beginn Arbeitsunfähigkeit Geben Sie das Datum ein, an dem Ihre Arbeitsunfähigkeit begonnen hat. Dieses Datum wird benötigt, um die Dauer der Lohnfortzahlung zu berechnen.
Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit Wählen Sie aus, ob die Arbeitsunfähigkeit vor oder nach Arbeitsbeginn eingetreten ist. Dies beeinflusst die Berechnung der Lohnfortzahlung.
Dauer der Entgeltfortzahlung Wählen Sie die gesetzliche Dauer von 42 Tagen oder geben Sie einen individuellen Anspruch ein. Dies bestimmt die maximale Dauer der Lohnfortzahlung.
Vorerkrankungen Falls zutreffend, geben Sie an, ob es Vorerkrankungen gibt, die zur aktuellen Arbeitsunfähigkeit geführt haben. Dies kann die Dauer der Lohnfortzahlung beeinflussen.
Beginn der Vorerkrankung Geben Sie das Datum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung ein, falls zutreffend. Dies wird benötigt, um die Dauer der Lohnfortzahlung korrekt zu berechnen.
Ende der Vorerkrankung Geben Sie das Enddatum der vorherigen Arbeitsunfähigkeit aufgrund derselben Erkrankung ein.
Zeitpunkt der Vorerkrankung Wählen Sie aus, ob die Vorerkrankung vor oder nach Arbeitsbeginn eingetreten ist. Dies beeinflusst die Berechnung der abziehbaren Tage.

Hinweis zur Eingabe einer Vorerkrankung

Die Eingabe einer Vorerkrankung im Rechner beeinflusst die Berechnung der Entgeltfortzahlung auf folgende Weise:

  1. Anrechnung der Vorerkrankungstage: Wenn die Vorerkrankung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor der aktuellen Arbeitsunfähigkeit aufgetreten ist, werden die Tage der Vorerkrankung auf die Gesamtzahl der Entgeltfortzahlungstage angerechnet. Es gibt zwei wichtige Fristen:
    • 12-Monats-Frist: Wenn dieselbe Krankheit innerhalb von 12 Monaten zu Arbeitsunfähigkeit führt, werden die bisherigen Entgeltfortzahlungstage auf den Gesamtanspruch angerechnet.
    • 6-Monats-Frist: Wenn zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten mindestens sechs Monate liegen, entsteht ein neuer Anspruch auf die gesamten Entgeltfortzahlungstage.
  2. Berechnung der verbleibenden Entgeltfortzahlungstage: Der Rechner zieht die Anzahl der Tage der Vorerkrankung von den maximalen Entgeltfortzahlungstagen ab, wenn die oben genannten Fristen erfüllt sind.

Gesetzliche Regelung der 42 Tage / 6 Wochen Frist

Die 42 Tage bzw. 6 Wochen Frist für die Entgeltfortzahlung ist gesetzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Nach § 3 Abs. 1 EFZG hat ein Arbeitnehmer, der infolge einer Krankheit arbeitsunfähig ist, Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen.

Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis ununterbrochen mindestens vier Wochen bestanden hat. Diese Regelung soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind und sich in Ruhe erholen können, ohne finanzielle Sorgen haben zu müssen.

Übernahme nach Ende der betrieblichen Entgeldfortzahlung

Nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld. Dies ist gesetzlich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttogehalts, jedoch nicht mehr als 90% des Nettogehalts.

Der Anspruch auf Krankengeld besteht für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Diese Regelung stellt sicher, dass Arbeitnehmer auch nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung weiterhin finanziell abgesichert sind.

 

 

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