Unser Wörterbuch mit 20 Begriffen rund um das Thema Zeitarbeit, inklusive kurzer Erklärungen für jeden Begriff:

  1. Zeitarbeit: Eine Form der Beschäftigung, bei der Arbeitnehmer von einem Zeitarbeitsunternehmen an ein anderes Unternehmen ausgeliehen werden. Zeitarbeiter sind beim Zeitarbeitsunternehmen angestellt.
  2. Zeitarbeitsunternehmen: Eine Firma, die Arbeitskräfte an andere Unternehmen verleiht. Diese Firmen sind Arbeitgeber der Zeitarbeiter.
  3. Einsatzunternehmen: Das Unternehmen, an das Zeitarbeiter ausgeliehen werden. Es nutzt die Arbeitskraft, ist aber nicht der rechtliche Arbeitgeber.
  4. Arbeitnehmerüberlassung: Der offizielle Begriff für Zeitarbeit, bei dem Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber (dem Zeitarbeitsunternehmen) an ein anderes Unternehmen überlassen werden.
  5. AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz): Regelt die Zeitarbeit in Deutschland und stellt den rechtlichen Rahmen für die Arbeitnehmerüberlassung dar.
  6. Equal Pay: Der Grundsatz, dass Zeitarbeiter das gleiche Entgelt erhalten müssen wie vergleichbare Stammmitarbeiter im Einsatzunternehmen.
  7. BZA: Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V., ein Interessenverband der Zeitarbeitsbranche.
  8. IGZ: Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen, ein weiterer wichtiger Verband in der Zeitarbeitsbranche.
  9. Manteltarifvertrag: Ein Tarifvertrag, der grundlegende Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen regelt.
  10. Entgeltrahmentarifvertrag (ERTV): Legt die Struktur der Entlohnung in der Zeitarbeit fest, einschließlich der Eingruppierung und der Zuschläge.
  11. Überlassungshöchstdauer: Die gesetzlich festgelegte maximale Dauer, für die ein Arbeitnehmer an ein Einsatzunternehmen überlassen werden darf.
  12. Einsatzwechseltätigkeit: Wenn ein Zeitarbeiter innerhalb einer bestimmten Periode in mehreren unterschiedlichen Einsatzunternehmen arbeitet.
  13. Tarifbindung: Die Bindung eines Zeitarbeitsunternehmens an einen Tarifvertrag, der speziell für die Zeitarbeitsbranche ausgehandelt wurde.
  14. Branchenzuschläge: Zusätzliche Entgeltbestandteile, die Zeitarbeitern in bestimmten Branchen zustehen, um die Entlohnungsunterschiede zu den Stammmitarbeitern zu verringern.
  15. Synchronisation: Die Praxis, Arbeitsverträge von Zeitarbeitern genau auf die Dauer des Einsatzes beim Kundenunternehmen abzustimmen.
  16. Sozialkasse: Ein System, das gewährleistet, dass Zeitarbeiter auch in zeitarbeitsfreien Zeiten ein Einkommen erhalten.
  17. Flexibilitätsprämie: Eine zusätzliche Vergütung für Zeitarbeiter, die für ihre Bereitschaft, flexibel unterschiedliche Einsätze zu übernehmen, gezahlt wird.
  18. Arbeitsschutz: Gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass die Arbeitsbedingungen der Zeitarbeiter den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  19. Personaldienstleistungskaufmann/-frau: Ein anerkannter Ausbildungsberuf in der Zeitarbeitsbranche, der auf die Vermittlung und Verwaltung von Personal spezialisiert ist.
  20. Klientenprinzip: Die Regelung, dass Zeitarbeiter während ihres Einsatzes im Kundenunternehmen dessen Weisungen unterliegen.

Diese Begriffe bieten einen umfassenden Überblick über die grundlegenden Konzepte und Regelungen im Bereich der Zeitarbeit.