Tarifabschluss BZA vom 09.03.2010

Tarifverträge BZA

Tarifverträge Zeitarbeit / BZA – DGB-Tarifgemeinschaft

20.08.2010 bza | Nach einem längeren Vorlauf konnten die am 9. März 2010 abgeschlossenen Tarifverträge nunmehr fertig gestellt werden. Die bisherige "vorläufige Fassung" ist damit überholt, obwohl sie inhaltlich völlig identisch ist. 


BZA-Tarifabschluss setzt neue Maßstäbe in der Zeitarbeit

19.04.2010 bza // Der BZA und die DGB-Gewerkschaften haben mit ihrem Tarifabschluss vom 9. März 2010 neue Maßstäbe in der Zeitarbeitsbranche gesetzt und angesichts der anhaltenden politischen Diskussion um den Missbrauch der Zeitarbeit im so genannten Schlecker-Fall Handlungsfähigkeit bewiesen.

Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit vom 1. Juli 2010 bis zum 31. Oktober 2013 und bietet damit der Branche, ihren Arbeitnehmern, aber auch den Kundenunternehmen für mehr als 3 Jahre Planungssicherheit. Dabei ist es gelungen, über alle Entgeltgruppen hinweg Steigerungen mit den DGB-Gewerkschaften auszuhandeln, die die richtige Balance halten zwischen den Flexibilitätsinteressen der Unternehmen und dem Belang der Arbeitnehmer, eine attraktive Vergütung zu erhalten.

Die politische Forderung nach einer tariflichen Lösung des Schlecker-Problems haben der BZA und die DGB-Gewerkschaften durch eine Einschränkung des betrieblichen Geltungsbereichs des Tarifvertrages erfüllt. Die Tarifparteien sind sich darin einig, dass Unternehmen, die zum Zwecke des Lohndumpings Arbeitnehmer entlassen und über ein konzernangehöriges Zeitarbeitsunternehmen wieder auf ihrem ursprünglichen Arbeitsplatz einsetzen, den BZA-Tarifvertrag nicht anwenden können.

Die Änderungen im Tarifwerk zum 01.07.2010 finden Sie hier.


Tarifverhandlungen abgeschlossen: BZA und DGB-Tarifgemeinschaft einigen sich auf Entgelterhöhungen in der Zeitarbeit

09.03.2010 bza // Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes haben sich heute auf neue Entgelte für die Zeitarbeitsbranche geeinigt. Das heutige Verhandlungsergebnis beendet mangels Erklärungsfrist eine lange und intensive Verhandlungsrunde. Die tarifvertraglichen Neuerungen treten am 01. Juli 2010 in Kraft und gelten bis zum 31.10.2013. Der Tarifabschluss sieht eine Erhöhung aller Entgeltgruppen in vier Schritten vor. Das Tarifniveau steigt insgesamt in der Entgeltgruppe 1 im Westen auf EUR 8,19 und im Osten auf EUR 7,50.
 
Nachdem der Mindestlohntarifvertrag Ende 2008 ohne Nachwirkung ausgelaufen war, haben die Tarifvertragsparteien heute einen neuen Mindestlohntarifvertrag verhandelt und sich dabei auf die Entgelte der Entgeltgruppe 1 verständigt. 

Bei der Problematik der sog. konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung beweisen die Sozialpartner Handlungsfähigkeit: Das Tarifwerk BZA/DGB soll künftig bei missbräuchlicher Nutzung der Zeitarbeit innerhalb eines Konzerns keine Anwendung mehr finden.
 
BZA-Tarifverhandlungsführer Thomas Bäumer zum Verhandlungs-abschluss: „Mit diesem Verhandlungsergebnis ist es den Tarifvertrags-parteien gelungen, auf eine Laufzeit von mehr als drei Jahren sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer die erforderliche Planungs-sicherheit herzustellen. Gerade die Mitarbeiter in den neuen Bundes-ländern werden in erheblichem Maße von der Entgeltentwicklung profitieren. Mit dem neuen Mindestlohntarifvertrag ist der BZA auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab dem 01.05.2011 optimal vorbereitet. Jetzt ist es Sache der Politik, die Zeitarbeitsbranche ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen und diesen Mindestlohntarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären. Die den Sozialpartnern von der Politik auferlegte Aufgabe, eine Lösung des sog. „Schlecker-Problems“ herbeizuführen, haben wir sehr ernst genommen und im Rahmen unserer Möglichkeiten erfüllt.“