Personalvermittlung - Geeignetes Personal ohne Aufwand
Personalvermittlung beschäftigt sich mit der Vermittlung von neuen Mitarbeitern an Unternehmen und wird dabei sowohl für Arbeitgeber als auch für Bewerber und Arbeitsuchende tätig. Zeitarbeitunternehmen nehmen diese Aufgabe häufig zusätzlich zu ihrem eigentlichen Leistungsangebot wahr.
Für Arbeitgeber übernehmen Personalvermittler - auf deren ausdrücklichen Auftrag - die Suche nach geeignetem Personal, die in der Regel sehr arbeits- und zeitintensiv ist: Anzeigen müssen geschaltet, Bewerbungsunterlagen gesichtet und Bewerbungsgespräche geführt werden. Dies alles kostet ein Unternehmen viel Zeit und Geld. Personalvermittler, für die diese Dienstleistung ihre Kernkompetenz ist, können diese Aufgabe kostengünstig übernehmen. Das Honorar des Personalvermittlers wird frei vereinbart.
Arbeitssuchenden und Bewerbern, die sich beruflich verändern wollen, helfen Personalvermittler bei der Suche nach einer passenden Beschäftigung. Sie sind darauf spezialisiert, Personal suchende Unternehmen und Arbeitssuchende zusammenzubringen. Dies tun sie im gesamten Bundesgebiet für nahezu alle Berufssparten. Durch den Kontakt mit einem Personalvermittler erhöhen sich die Chancen des Bewerbers auf einen passenden Arbeitsplatz und zeigen potentiellen Arbeitgebern dessen eigenes Engagement.
Um eine professionelle Vermittlung zu gewährleisten, erstellt der Personalvermittler als erstes ein Stellenanforderungsprofil für den zu besetzenden Arbeitplatz. Durch eventuelle Tests, Bewerbungsgespräche und aus Referenzen ermitteln Experten das Eignungsprofil des Bewerbers und halten dies in einem Bewerberexposé fest. Dadurch ist gewährleistet, dass der für den Bewerber ausgesuchte Arbeitsplatz mit dessen Qualifikationen übereinstimmt. Darüber hinaus erhält der Bewerber durch die Personalvermittler vielfältige Unterstützung für den gesamten Bewerbungsprozess. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Qualitätsstandards für private Arbeitsvermittler
Die private Arbeitsvermittlung in Deutschland wurde im April 2002 neu geregelt. Seitdem benötigen private Arbeitsvermittler keine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit mehr. Der Bundesverband Zeitarbeit hat gemeinsam mit dem Bundesverband Personalvermittlung e.V. (BPV) dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) ein Konzept zur Qualitätssicherung in der privaten Arbeitsvermittlung vorgelegt. Ziel war, eine Grundlage zur Sicherung der Qualität und Seriosität privater Arbeitsvermittlung zu schaffen. Aus diesem Konzept ist die „Verbändevereinbarung über die Qualitätsstandards für private Personal- und Arbeitsvermittler“ entstanden, die am 13.02.2003 von mehreren Verbänden und Organisationen unterzeichnet wurde. Für Arbeitsuchende wie für Unternehmen sind diese Qualitätsstandards eine objektive Orientierungshilfe bei der Suche nach einem professionellen und zuverlässigen Arbeitsvermittler. Der Bundesverband Zeitarbeit hat diese Qualitätsstandards für seine Mitglieder übernommen, sofern sie auch als private Arbeitsvermittler tätig sind.
Weitere Informationen über Private Arbeitsvermittlung und die Qualitätsstandards können der Homepage des Bundesverbandes Personalvermittlung e.V. (BPV) www.bpv-info.de entnommen werden.