Outplacement – Planvoll in eine neue berufliche Tätigkeit
Unter Outplacement versteht man beim Abbau von Personal den Versuch des Arbeitgebers, Mitarbeiter durch Beauftragung eines externen Personal-Dienstleisters planvoll in eine neue berufliche Tätigkeit zu überführen. Der Personal-Dienstleister verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber gegen ein vereinbartes Entgelt zu entsprechenden Bemühungen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag i.S.v. §§ 611 ff BGB. Outplacement ist eine Sonderform der Personalberatung, die im Idealfall in eine Personalvermittlung mündet.
Die Dienstleistung des Outplacement-Beraters umfasst das Coachen des Mitarbeiters, Bewerbungstraining, Vorbereitung auf Kontaktgespräche und auch Existenzgründungsberatung. Insbesondere bezieht sie sich auf die psycho-soziale Unterstützung des ausscheidenden Mitarbeiters. Durch Gespräche sollen die meist angespannte Lage zwischen bisherigem Arbeitgeber und Mitarbeiter entschärft, die oft als Existenzbedrohung empfundene Trennung positiv verarbeitet und neue berufliche Ziele definiert werden.