Fakten statt Propaganda
Zehn Wahrheiten über Zeitarbeit
1. Hinter Zeitarbeit stehen fast ausschließlich sozialversicherungs-pflichtige Arbeitsverhältnisse.
2. Zeitarbeit unterliegt vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. Es gibt kein spezielles Kündigungsrecht nur für die Zeitarbeitsbranche.
3. Die Bezahlung von Zeitarbeitnehmern basiert zu fast 100 Prozent auf eigenen Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche.
4. Im BZA-Tarif liegt das niedrigste Einstiegsgehalt für Geringqualifizierte bei 7,38 pro Stunde (Entgeltgruppe 1/West), begehrte Controller können 75.000 Euro im Jahr und mehr verdienen.
5. Zeitarbeitnehmer erhalten ein festes Einkommen auf der Basis einer vereinbarten Arbeitszeit – auch bei Nichteinsatz im Kundenunternehmen. Alles andere ist rechtswidrig.
6. Zeitarbeit steht für die gesamte Fülle des Arbeitslebens: Hilfsarbeiter, Schlosser, Buchhalter, Ingenieure oder IT-Experten.
7. Zeitarbeit holt die Menschen raus aus der Arbeitslosigkeit: 61 Prozent der neu eingestellten Zeitarbeitnehmer waren vorher ohne Arbeit.
8. Zeitarbeit ist ein Sprungbrett in den konventionellen Arbeitsmarkt: 25 Prozent aller Zeitarbeitnehmer werden vom Kundenunternehmen übernommen, weitere 20 Prozent werden von einer anderen Firma beschäftigt.
9. Zeitarbeit verdrängt keine Stammbelegschaft. Derzeit sind 1,4 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland Zeitarbeitnehmer. Damit ist eine Verdrängung allein schon rechnerisch praktisch ausgeschlossen.
10. Jedes Zeitarbeitsunternehmen benötigt eine entsprechende Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Bei Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) kann sie jederzeit entzogen werden.
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