Chronologie
2006
Mai – Der BZA und der Zeitarbeitverband IGZ vereinbaren mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) einen Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeits-
bedingungen in der Zeitarbeit. Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.07.2006, frühestens jedoch nach Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und mit dem Erlass einer Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales in Kraft, der den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Die Tarifpartner haben sich verpflichtet, die Allgemeinverbindlich-
erklärung zu beantragen. Die getroffenen Regelungen wurden im Interesse eines fairen Wettbewerbs notwendig, um soziale Verwerfungen und gespaltene Arbeitsmärkte zu vermeiden. Sie tragen jedoch ausschließlich den besonderen Bedingungen der Zeitarbeitsbranche Rechnung. Im Übrigen spricht sich der BZA wie die Spitzenverbände der Wirtschaft gegen einen gesetzlichen Mindestlohn aus.
Mai – In der Mitgliederversammlung werden BZA-Präsident Volker Enkerts und BZA-Vizepräsidentin Ingrid Hofmann in ihren Ämtern bestätigt.
Mai – Unter dem Leitthema „Labour Market Dynamics“ findet die World Employment Conference 2006, die Jahreskonferenz des internationalen Verbandes der Zeitarbeit Ciett, in Berlin statt. Der BZA ist damit nach 1990 zum zweiten Mal Gastgeber der Konferenz in Deutschland. Über 350 Besucher aus 25 Ländern nehmen an der Konferenz teil. Hochkarätige Redner und Podiumsteilnehmer aus dem In- und Ausland referieren und diskutieren zu den aktuellen arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Herausforderungen im Rahmen der Globalisierung. Ein Highlight der Konferenz ist die erste Ansprache eines deutschen Bundesministers vor der zeitarbeit, des Bundesarbeitsministers und Vizekanzlers der Bundesrepublik Deutschland Franz Müntefering. In seiner Rede „Deutschland im Aufbruch – Aktionsplan für mehr Beschäftigung“ spricht er der Zeitarbeitbranche seine Anerkennung aus und betont den Nutzen der Zeitarbeit für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Ein deutliches Zeichen setzt der Bundesarbeitsminister, als er betont, dass er auf gute Zusammenarbeit mit der Zeitarbeitbranche hoffe.
März/April – Der BZA veröffentlicht die aktualisierte Broschüre „Tarifverträge Zeitarbeit BZA – DGB-Tarifgemeinschaft“ vom 22.07.2003, geändert durch Änderungstarifvertrag vom 22.12.2004 in der Fassung des Verhandlungsergebnisses vom 16.12.2005, verlängert durch Verhandlungsergebnis vom 28.03.2006.
Januar – Der BZA gibt den „Personal-Kompass 2006 – Arbeitsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Zeitarbeit“ heraus.
Januar – Der BZA publiziert seine neue Image-Broschüre „Verantwortung für Arbeit. Flexibilität mit Personal-Dienstleistern“.
2005
Dezember – Der BZA gibt die neue Broschüre „Tarifverträge Zeitarbeit BZA – DGB-Tarifgemeinschaft“ vom 22.07.2003, geändert durch Änderungstarifvertrag vom 22.12.2004 in der Fassung des Verhandlungsergebnisses vom 16.12.2005 heraus.
September – Im 10. AÜG-Erfahrungsbericht für den Zeitraum von 2000 bis 2004 bescheinigt die Bundesregierung, dass Zeitarbeit „im Rahmen sozial abgesicherter Beschäftigungsverhältnisse auch Arbeitslosen eine Chance zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt eröffnet und geeignet ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen“.
Juni - Heide Franken, BZA Vorstand, wird in den neu gebildeten Vorstand von EURO-Ciett gewählt.
Juni - Bei den Sozialwahlen 2005 werden aus den Reihen des BZA die Vorstandsmitglieder Wilfried Küpper und Gert Denkhaus als ordentliche Mitglieder in die Vertreterversammlung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) gewählt. Beide Gewählten sind bereits mehrere Jahre in gleicher Funktion in dem Selbstverwaltungsorgan der VBG tätig. Als weitere vom BZA nominierte Kandidaten werden gewählt als ordentliche Mitglieder der Vertreterversammlung Heinz-Martin Gehrke und Dietmar Richter sowie als stellvertretende Mitglieder Hans-Joachim Leon und Hugo Schmitt.
Mai - Unter der Fragestellung, wie die Zeitarbeitbranche Dienstleistungsangebote verbessern und die Potenziale des Marktes in NRW nutzen könne, diskutiert NRW-Wirtschafts- und Arbeitsminister Harald Schartau in Düsseldorf mit Vertretern von Zeitarbeitunternehmen, Wissenschaft und Gewerkschaften. Für den BZA nehmen teil Wilfried Küpper (BZA-Vorstand), Hans Kaspers (BZA-Regionalkreissprecher West), Thomas Läpple (BZA-Geschäftsstelle) und weitere Vertreter von BZA-Mitgliedsunternehmen.
April - Das Bundeskabinett beschließt eine Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG): Vorgesehen ist die Ausdehnung des Gesetzes auf alle Branchen, die einem für allgemeinverbindlich erklärten Mindestlohntarifvertrag unterliegen. Damit besteht die Gefahr, dass nicht nur der Tarifvertrag der Maler und Lackierer allgemeinverbindlich anwendbar ist, sondern auch die Tarifverträge anderer Branchen.
April - Der BZA gibt die neue Broschüre „Tarifverträge Zeitarbeit BZA – DGB-Tarifgemeinschaft“ vom 22.07.2003 heraus. Die Broschüre enthält die letzten Änderungen des Tarifvertrages durch Änderungstarifvertrag vom 22.12.2004.
April - Der BZA veranstaltet den „Arbeitgebertag Zeitarbeit 2005“ in Stuttgart mit über 230 Teilnehmern und Gästen.
April - Die jährliche Konferenz des Weltverbandes Zeitarbeit Ciett findet in Cape Town, Südafrika, statt. Der BZA wird vertreten durch seinen Präsidenten Volker Enkerts und Herrn Dr. Reinhold Henseler als Beauftragten für Internationales des BZA.
April - Die Vergabebedingungen für Personal-Service-Agenturen (PSA) werden grundlegend von der Bundesagentur für Arbeit überarbeitet.
März - „Münchner Spitzengespräch der deutschen Wirtschaft 2005“ mit Bundeskanzler Gerhard Schröder und Vertretern der Spitzenverbände BDA, BDI, DIHK und ZDH. Der BZA wird vertreten durch Präsident Volker Enkerts und Hauptgeschäftsführer Gert Denkhaus.
Februar - Der BZA gibt den „Personal-Kompass 2005 – Arbeitsrecht, Lohnsteuer, Sozialversicherung, Zeitarbeit“ heraus.
Januar - Der BZA legt seine vorbereitende Stellungnahme zum „Zehnten Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in den Jahren 2000 – 2004“ bei der Bundesregierung in Berlin vor.
Januar - Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht seinen Beschluss vom 29.12.2004, wonach die Verfassungsbeschwerden des BZA u. a. wegen §§ 3 Abs. 1 Nr. 3, 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 AÜG in einem gerichtlichen Vorprüfungsverfahren nicht zur Entscheidung angenommen werden. Das Gericht räumt zwar Einschränkungen von Grundrechten ein, hält diese aber für gerechtfertigt, im Rahmen des „verfassungsrechtlich legitimierten Gemeinwohlbelangs“ liegend, „zumutbar“ sowie den Eingriff in die Tarifautonomie betreffend für „nicht übermäßig belastend“.
2004
November - Neufassung der gewerbepolitischen Forderungen des BZA.
November - Der BZA gibt zwei neue Broschüren heraus: Zum einen die Arbeitgeber-Broschüre „Zeitarbeit. Damit Unternehmen auch weiterhin was unternehmen können“ und zum anderen die Arbeitnehmer-Broschüre „Neuer Job. Nicht länger warten – durchstarten!“.
Oktober - Volker Enkerts wird zum neuen Vorsitzenden der BZA-Tarifkommission und Dieter Scheiff zum neuen Verhandlungsführer des BZA gewählt.
Juni - In einer Stellungnahme zur geplanten EU-Dienstleistungsrichtlinie begrüßt der BZA grundsätzlich, die Niederlassungsfreiheit zu vereinfachen. Allerdings sollte dies derzeit nur mit der Aufhebung bestehender Restriktionen in der Zeitarbeit in Deutschland einhergehen.
April - Die jährliche Konferenz des Weltverbandes Zeitarbeit Ciett findet in Montreux, Schweiz, statt. Der BZA wird vertreten durch Herrn Dr. Reinhold Henseler als Beauftragten für Internationales des BZA und BZA-Hauptgeschäftsführer Gert Denkhaus.
April - Der BZA veranstaltet den „Arbeitgebertag Zeitarbeit 2004“ in Königswinter mit über 200 Teilnehmern. Im Mittelpunkt der Foren steht die neue Tarifpolitik.
April - Volker Enkerts wird neuer Präsident des BZA und löst damit den langjährigen BZA-Präsidenten Ernst Vollbracht aus Köln ab. Vizepräsidentin wird Ingrid Hofmann.
Januar - Das dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz III) tritt in Kraft und in Folge dessen verschiedene Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Wesentlicher Inhalt der Änderungen ist die Zulassung einer Vermittlungsprovision im Falle der vorangegangenen Arbeitnehmerüberlassung (§ 9 Nr. 3 AÜG), die auf Initiative der BZA-Geschäftsführung in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Wesentliche Neuerungen im Überblick:
- Vermittlungsprovision nach Arbeitnehmerüberlassung wieder zugelassen.
- Eingeschränkte Auskunftsansprüche von Zeitarbeitunternehmen und Arbeitsuchenden an den Entleiher.
- Die Bundesanstalt für Arbeit heißt nun Bundesagentur für Arbeit.
Zugleich treten die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungs-
gesetzes (AÜG) des ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen endgültig in Kraft. Im Wesentlichen sind dies:
- Equal Treatment ab dem ersten Tag, es sei denn ein Tarifvertrag regelt Abweichendes.
- Arbeitsvertrag und BA-Merkblatt sind nur noch auf Verlangen des Mitarbeiters in dessen Muttersprache auszuhändigen.
- Wegfall von Synchronisations- und Befristungsverbot.
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