Merkblatt der Bundesagentur für Zeitarbeitnehmer
Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist jedes Zeitarbeitunternehmen dem Mitarbeiter bei Vertragsabschluss das „Merkblatt für Leiharbeitnehmer“ der Bundesagentur für Arbeit auszuhändigen. Bei Interesse können Sie das Merkblatt downloaden.
