Arbeitssicherheit
BZA-Mitgliedsunternehmen erkennen den hohen Stellenwert der Prävention in der Arbeitssicherheit. Zur Verbesserung des Arbeitsschutzes von Zeitarbeitnehmern tragen Zeitarbeitunternehmen im BZA mit folgenden Maßnahmen bei:
- Bestellung geeigneter Sicherheitsbeauftragter
- Bestellung oder Verpflichtung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Bestellung oder Verpflichtung von Betriebsärzten
- Bildung eines Arbeitsschutzausschusses
- Erfassung der Qualifikation der Leiharbeitnehmer
- Ermittlung des Gefährdungspotenzials des jeweiligen Arbeitsplatzes
- Auftragsannahme unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer Kriterien
- Vereinbarung mit dem Einsatzbetrieb über Sicherheitsmaßnahmen für den Mitarbeiter
- Kostenfreie Bereitstellung notwendiger Sicherheits- und Schutzausrüstung
- Durchführung und Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge
- Sicherheitstechnische Einweisung für den Einsatz beim Kunden
- Sicherstellung der ersten Hilfe am Tätigkeitsort
- Sicherheitstechnische Einweisungen am Tätigkeitsort
- Sicherheitstechnische Kontrollen am Tätigkeitsort
Der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. arbeitet mit der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zusammen und Vertreter des BZA wirken in Selbstverwaltungsgremien der VBG mit. VBG und BZA haben sogenannte modellhafte Arbeitsschutzmaßnahmen entwickelt, in deren Folge bei den teilnehmenden Zeitarbeitunternehmen Arbeitsunfälle um mehr als 20 Prozent zurückgingen. Außerdem haben beide Organisationen ein Qualitätsmanagementsystem erarbeitet.
Für das Jahr 2003 sind insgesamt rückläufige Unfallzahlen zu verzeichnen. Die Zahl der angezeigten Arbeitsunfälle ging auf 871.145 zurück, die der Wegeunfälle sank auf 158.301. Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ging im Vergleich zum Vorjahr von 773 auf 735 zurück. Die insgesamt sinkende Zahl der Arbeitsunfälle ist auf eine erfolgreiche Präventionsarbeit der Zeitarbeitunternehmen zurück zu führen.
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit finden Sie auf der Homepage der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft VBG.