AA
acronym of:Agentur für Arbeit
AÜG
acronym of:Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
ABS
acronym of:Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen BZA
AEntG
acronym of:Arbeitnehmer-Entsendegesetz
AGG
acronym of:Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AMP
acronym of:Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister e.V.
BA
acronym of:Bundesagentur für Arbeit
BAG
acronym of:Bundesarbeitsgericht
BDA
acronym of:Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
BDI
acronym of:Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
BDWi
acronym of:Bundesverband der Dienstleistungswirtschaft
BFH
acronym of:Bundesfinanzhof
BGB
acronym of:Bürgerliches Gesetzbuch
BMAS
acronym of:Bundesministerium für Arbeit und Soziales
BPL
acronym of:Bundesverband Personalleasing e.V.
BPV
acronym of:Bundesverband Personalvermittlung e.V.
BSG
acronym of:Bundessozialgericht
BUrlG
acronym of:Bundesurlaubsgesetz
CGM
acronym of:Christliche Gewerkschaft Metall
CGZP
acronym of:Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit
Ciett
acronym of:International Confederation of Private Employment Agencies, Brüssel
DAG
acronym of:Deutsche Angestellten Gewerkschaft
DGB
acronym of:Deutscher Gewerkschaftsbund
DIHK
acronym of:Deutscher Industrie- und Handelskammertag
DIZ
acronym of:Deutsches Institut Zeitarbeit
ERTV BZA
acronym of:Entgeltrahmentarifvertrag BZA
EStG
acronym of:Einkommensteuergesetz
ETV BZA
acronym of:Entgelttarifvertrag BZA
EU
acronym of:Europäische Union
Eurociett
acronym of:European Federation of the International Confederation of Private Employment Agencies, Brüssel
GG
acronym of:Grundgesetz
HK
acronym of:Handelskammer
IAB
acronym of:Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
iGZ
acronym of:Interessenverband Deutscher Zeitarbeitunternehmen e.V.
IHK
acronym of:Industrie- und Handelskammer
ILO
acronym of:International Labour Organization (Internationale Arbeitsorganisation)
Interimsmanagement
definition:

Unter der Personal-Dienstleistung Interimsmanagement (Management auf Zeit) versteht man die beratungsmäßige bzw. auf Führungsebene personelle Unterstützung von Unternehmen in Krisenzeiten. Wenn das Unternehmen die Ursachen seiner Krise weitgehend kennt und das Problem beim Management liegt, das nicht in der Lage ist, die Krise zu bewältigen, wird ein so genannter Interimsmanager eingesetzt. Ihm obliegt es, die notwendigen Aufgaben des in der Krise befindlichen Unternehmens zu lösen. Der Interimsmanager wird oft im Rahmen eines Beratungsvertrags i.S.v. § 611 ff BGB mit "Dienstleistungen höherer Art" tätig, als Vorstand oder Geschäftsführer, aber auch andere Rechtsgestaltungen sind möglich. Die Bedarfsfälle reichen von der kurzfristigen Besetzung von Vakanzen bis hin zum tiefgreifenden Veränderungsmanagement. Interimsmanager werden eingesetzt, um defizitäre Unternehmen zu sanieren, Krisen zu managen und zu bewältigen, Unternehmen verkaufsfähig zu manchen, Vakanzen oder Generationswechsel zu überbrücken, Einzelprojekte zu leiten, neue Produkte einzuführen, Tochtergesellschaften aufzubauen usw. Interimsmanager sind erfahrene Praktiker, die im Hinblick auf die zu lösende Aufgabe überqualifiziert sein sollten. Sie zeichnen sich durch große Effektivität in der Umsetzung der Sanierungskonzepte ihres Klienten aus, ergänzen somit die analytisch ausgerichteten Beratungskonzepte.

IW Köln
acronym of:Institut der deutschen Wirtschaft Köln
IWG
acronym of:Institut für Wirtschaft und Gesellschaft Bonn e.V.
LStR
acronym of:Lohnsteuer-Richtlinien
MTV BZA
acronym of:Manteltarifvertrag BZA
Outplacement
definition:

Unter Outplacement versteht man beim Abbau von Personal den Versuch des Arbeitgebers, Mitarbeiter durch Beauftragung eines externen Personal-Dienstleisters planvoll in eine neue berufliche Tätigkeit zu überführen. Der Personal-Dienstleister verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber gegen ein vereinbartes Entgelt zu entsprechenden Bemühungen. Dabei handelt es sich um einen Vertrag i.S.v. §§ 611 ff BGB. Outplacement ist eine Sonderform der Personalberatung, die im Idealfall in eine Personalvermittlung mündet.

Die Dienstleistung des Outplacement-Beraters umfasst das Coachen des Mitarbeiters, Bewerbungstraining, Vorbereitung auf Kontaktgespräche und auch Existenzgründungsberatung. Insbesondere bezieht sie sich auf die psycho-soziale Unterstützung des ausscheidenden Mitarbeiters. Durch Gespräche sollen die meist angespannte Lage zwischen bisherigem Arbeitgeber und Mitarbeiter entschärft, die oft als Existenzbedrohung empfundene Trennung positiv verarbeitet und neue berufliche Ziele definiert werden.

Outsourcing
definition:

Unter Outsourcing (Auslagerung) ist die vertragliche Übertragung von Aufgaben an Dritte bis hin zur Auslagerung ganzer Abteilungen zu verstehen. Zur Vertragserfüllung werden von dem Dritten als Personal-Dienstleister dessen Mitarbeiter und Knowhow, sowie oft auch das gesamte Equipment, das für die Leistungserbringung notwendig ist, gestellt. Die Arbeiten der ausgelagerten Bereiche werden im Rahmen von Werk- oder auch Dienstverträgen i.S.d. §§ 631 ff, 611 ff BGB zeitlich befristet oder unbefristet ausgeführt. Der Personal-Dienstleister übernimmt für die Erfüllung seiner vertraglichen Aufgaben die volle Gewährleistung bzw. Haftung.

Beim Outsourcing bestehen Vorteile insbesondere in einem schlankeren Management/Administration, mehr Kostentransparenz und Kostenentlastung. Outsourcing ermöglicht dem auslagernden Betrieb die dauerhafte Abgabe von Verantwortung und Organisation für bestimmte Bereiche sowie Erfolgsgarantie und Gewähr für die Durchführung bestehender Aufgaben. Auch Tarifverträge oder gesetzliche Mitbestimmungsrechte können Anlass für Outsourcing sein.

Ausgelagert werden komplette Tätigkeitsbereiche in Büro und Verwaltung, im Vertrieb, im EDV-Bereich, in der Logistik, im Fertigungsprozeß sowie im Gebäude-Management (wie z.B. Telefonzentrale, Empfang, Poststelle, Pförtnerdienst, Servicecenter, Lagerbewirtschaftung, Warenverteilung, Warenbereitstellung, Montage, Wartung, Konstruktion,Verkaufspromotion, Verkaufsförderung, Telefonmarketing, Außendienstaktionen, Call-Center, Digital-Optische Archivierung, Arbeitnehmerbewirtung, Reinigung).

Personalberatung
definition:

Der Bereich der Personalberatung umfaßt entgeltliche und unentgeltliche Beratungen von Personal-Dienstleistern für Betriebe zur Unterstützung der Personalabteilungen.

Im Regelfall wird die Personalberatung im Rahmen von Beratungsverträgen durchgeführt und auf Stundenbasis abgerechnet oder mit festen Projektetats ausgestattet. Es gelten hierfür die Bestimmungen der §§ 611 ff, 145 ff BGB. Im Rahmen der Personal-Dienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung, Outsourcing, Outplacement u.a. werden die Leistungen in der Regel als unselbständige Nebenleistungen honorarfrei erbracht. Die Personalberatung unterliegt keinen speziellen gesetzlichen Beschränkungen und bedarf keiner behördlichen Erlaubnis.

Zu den Leistungen eines Personalberaters gehören z.B. die Strukturierung von betrieblichen Altersversorgungssystemen, Hilfe bei betrieblichen Kommunikationsstörungen, Neustrukturierung von Hierarchieebenen, Ideenumsetzung im Bereich Mitarbeitermotivation, Entwicklung von Modellen zur Senkung des Krankenstandes, psychologische Betreuung und Beratung bei der Personalauswahl, Erstellung von Personalauswahlverfahren, Erstellung von Arbeitszeitmodellen usw.

Als ein Sonderfall der Personalberatung gilt es, wenn der Personalberater selbständig und gleichwohl quasi als verlängerter Arm seines Auftraggebers einen geeigneten Kandidaten für die Einstellung beim Auftraggeber sucht, meist im Wege der Direktansprache. Gemäß § 291 II Nr. 2 SGB III handelt es sich dabei um eine "im alleinigen Interesse und Auftrag eines Arbeitgebers erfolgende Unterstützung bei der Selbstsuche des Arbeitgebers nach Auszubildenden und Arbeitnehmern". Diese Tätigkeit ist ebenfalls erlaubnisfrei möglich, wenn hierfür eine erfolgsunabhängige Vergütung vereinbart und gewährt wird oder der erfolgsabhängige Teil des Honorars höchstens ein Drittel beträgt.

Personalvermittlung
definition:

Mit dem Fall des so genannten Vermittlungsmonopols der Bundesanstalt für Arbeit zum 01.08.1994 wurde die gewerbsmäßige, private Arbeitsvermittlung zugelassen. Private Personalvermittler führen als Makler i.S.v. § 652 BGB einen mitarbeitersuchenden Arbeitgeber und einen Arbeitsuchenden zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zusammen.

Zur Berufsausübung benötigen die Personalvermittler eine spezielle Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit. Die Vermittlung ist für den Arbeitsuchenden mit Ausnahme der Künstlervermittlung u.ä. unentgeltlich, d.h. das Honorar leistet der auftraggebende Arbeitgeber.

Ihre Tätigkeit unterliegt neben allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen insbesondere §§ 291 ff SGB III und der AVermV.

Die Leistungen privater Personalvermittler umfassen, je nach Einzelfall,

a) für Arbeitgeber

  • Ausarbeitung des Anforderungsprofils an einen Kandidaten für den speziellen Arbeitsplatz
  • anzeigengestützte Personalsuche
  • Rekrutierung von Bewerbern
  • Bewerbervorauswahl
  • Durchführung von Bewerbergesprächen und Tests
  • Einholung und Prüfung von Referenzen
  • Vororientierung über die vorgeschlagenen Kandidaten (Bewerberexposé) mit kompletten Bewerbungsunterlagen
  • Vereinbarung von Vorstellungsterminen

b) für Arbeitnehmer

  • Führen eines Bewerbungsgesprächs
  • Sichten und Auswerten der Bewerbungsunterlagen
  • Hilfe bei der Vervollständigung der Unterlagen
  • Durchführung von Eignungs- und Persönlichkeitstests, Bewerbungstraining
  • Analyse der Vermittlungschancen und Hinweise zu deren Steigerung
  • Vereinbarung von Vorstellungsgesprächen und Begleitung zum Termin beim Arbeitgeber

Die privaten Personalvermittler sehen sich nicht in einem Konkurrenzverhältnis zu den Arbeitsämtern. Sie erbringen primär unternehmensbezogene Dienstleistungen, die auf einem Auftrag eines Arbeitgebers beruhen. Die öffentlichen Arbeitsvermittler bemühen sich primär, für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte eine Stelle zu finden. Die Leistungen von privaten und öffentlichen Vermittlern ergänzen sich.

Mit einem Übereinkommen der ILO über private Arbeitsvermittlungen vom 19.06.1997 hat die private Arbeitsvermittlung eine grundlegend neue, positive politische Wertung erfahren. Danach werden die Staaten aufgefordert, in ihren Ländern den Betrieb privater Arbeitsvermittlungen nach Maßgabe des Abkommens zu gestatten. Informationen zur Personalvemittlung finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes Personalvemittlung e.V. (BPV)

Projektgeschäfte
definition:

Unter Projektgeschäften werden - uneinheitlich - unterschiedliche Personal- Dienstleistungen verstanden, die sowohl in der Arbeitnehmerüberlassung vorkommen als auch bei Outsourcing, Outplacement und Personalberatung.

SGB
acronym of:Sozialgesetzbuch
TzBfG
acronym of:Teilzeit- und Befristungsgesetz
UZA
acronym of:Unternehmensverband für Zeitarbeit e.V.
VBG
acronym of:Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
VMA
acronym of:Verpflegungsmehraufwand
WEC
acronym of:World Employment Conference
ZAV
acronym of:Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit
ZDB
acronym of:Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Zeitarbeit (Definition)
definition:

Zeitarbeit ist eine moderne Beschäftigungsform, die sich in Deutschland in den 60er Jahren gebildet und durch eine stetige Aufwärtsentwicklung am Arbeitsmarkt etabliert hat.

Zeitarbeit setzt immer mindestens drei Beteiligte voraus: den Kundenbetrieb (Entleiher), der Personalbedarf hat, das Zeitarbeitunternehmen (Verleiher), das gewerbsmäßig seine Arbeitnehmer an Kunden überlässt, und den Mitarbeiter des Zeitarbeitunternehmens (Leiharbeitnehmer). Für den Kunden ist dieser Mitarbeiter eine Arbeitskraft auf Zeit, nämlich für Tage, Wochen oder Monate. Die Modalitäten der Überlassung werden zwischen Zeitarbeitunternehmen und Kundenbetrieb im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegt. Der Kunde entrichtet an das Zeitarbeitunternehmen das dort vereinbarte Honorar. Der Zeitarbeitnehmer ist in der Regel unbefristet beim Zeitarbeitunternehmen angestellt. Zwischen diesen Parteien existiert ein normaler Arbeitsvertrag. Einzige Besonderheit ist, dass das Zeitarbeitunternehmen seine Mitarbeiter nicht auf eigenen Arbeitsplätzen einsetzt, sondern auf denen seiner Kunden, die vorübergehend Personalbedarf haben. Zeitarbeitnehmer erhalten die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung, die auch dann geleistet wird, wenn das Zeitarbeitunternehmen einmal keine Einsatzmöglichkeit hat.

Auslöser für die Nachfrage nach der Dienstleistung Zeitarbeit ist immer ein Personalengpass in einem Betrieb. Dieser entsteht z.B. bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Erziehungsurlaub der Stammbelegschaft oder zusätzlichen Aufträgen, die mit eigenem Personal nicht termingerecht erledigt werden können.

Die rechtlichen Grundsätze der Zeitarbeit sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.