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Mindestlöhne und Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) strebt zusammen mit dem Schwesterverband IGZ und dem DGB an:

  • Aufnahme der Branche Zeitarbeit in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und anschließend
  • Allgemeinverbindlicherklärung des zwischen dem BZA, IGZ und DGB abgeschlossenen "Tarifvertrag  über Mindestbedingungen in der Zeitarbeit" vom 30.05.06.

Lesen Sie hierzu die Stellungnahme des BZA.

Download BZA Stellungnahme

11. AÜG Erfahrungsbericht

Das Bundeskabinett hat den Elften Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (11. AÜG-Bericht) beschlossen. Mit dem Bericht, der die Situation und Entwicklung der Zeitarbeit in den Jahren 2005 bis 2008 darstellt, kommt die Bundesregierung dem seit dem Inkrafttreten des AÜG im Jahr 1972 bestehenden Auftrag des Deutschen Bundestages nach, ihm regelmäßig über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu berichten. Er zeigt auf, dass die Branche weiter an Bedeutung gewonnen hat, die Dynamik der Arbeitsmarktentwicklungen entscheidend mitbestimmt und als Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung der Gesamtwirtschaft zu betrachten ist.

Download 11. AÜG-Bericht

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