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Mindestlöhne und Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) strebt zusammen mit dem Schwesterverband IGZ und dem DGB an:

  • Aufnahme der Branche Zeitarbeit in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und anschließend
  • Allgemeinverbindlicherklärung des zwischen dem BZA, IGZ und DGB abgeschlossenen "Tarifvertrag  über Mindestbedingungen in der Zeitarbeit" vom 30.05.06.

Lesen Sie hierzu die Stellungnahme des BZA.

Download BZA Stellungnahme

10. AÜG Erfahrungsbericht

Die Bundesregierung hat 2005 erstmals den Zehnten Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in den Jahren 2000 bis 2004 nicht mehr zusammen mit den Erfahrungen bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit erstellt, um „das Ansehen des wichtigen Instruments der Arbeitnehmerüberlassung weiter zu stärken“. Der Bundesverband Zeitarbeit hatte hierzu zuvor eine vorbereitende Stellungnahme der Bundesregierung zugeleitet.

Download Zehnter AÜG-Bericht

Download BZA Stellungnahme

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