Mindestlöhne und Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) strebt zusammen mit dem Schwesterverband IGZ und dem DGB an:
- Aufnahme der Branche Zeitarbeit in den Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und anschließend
- Allgemeinverbindlicherklärung des zwischen dem BZA, IGZ und DGB abgeschlossenen "Tarifvertrag über Mindestbedingungen in der Zeitarbeit" vom 30.05.06.
Lesen Sie hierzu die Stellungnahme des BZA.
Download BZA Stellungnahme
- Mindestlöhne und Arbeitnehmer-Entsendegesetz pdf (61 kb)
10. AÜG Erfahrungsbericht
Die Bundesregierung hat 2005 erstmals den Zehnten Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in den Jahren 2000 bis 2004 nicht mehr zusammen mit den Erfahrungen bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit erstellt, um „das Ansehen des wichtigen Instruments der Arbeitnehmerüberlassung weiter zu stärken“. Der Bundesverband Zeitarbeit hatte hierzu zuvor eine vorbereitende Stellungnahme der Bundesregierung zugeleitet.
Download Zehnter AÜG-Bericht
- 10. Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) pdf (425 kb)
Download BZA Stellungnahme
- Stellungnahme des BZA zum 10. AÜG Erfahrungsbericht pdf (540 kb)