Nutzung von Zeitarbeit durch Schlecker

Schlecker schadet dem Image der Branche

08.01.2010 bza // Anlässlich der aktuellen Diskussion über Schlecker kritisiert der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) die Praxis von konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung, wenn dadurch Tarifverträge ausgehebelt, bestehende Löhne gedrückt und die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer verschlechtert werden.

Hauptgeschäftsführer Ludger Hinsen erklärt hierzu: „Der BZA kritisiert, wenn auf diesem Wege bereits bestehende Arbeitsplätze in Zeitarbeitsverhältnisse umgewandelt und Mitarbeiter gar unter Druck gesetzt werden, Aufhebungsverträge zu unterschreiben, um als Zeitarbeitnehmer einer anderen Gesellschaft dieselbe Arbeit zu verrichten. Solch ein Geschäftsgebaren entspricht nicht dem ursprünglichen Sinn der Zeitarbeit, missbraucht den ‚Mechanismus  Zeitarbeit’ und schadet unserem Image.“

Der BZA distanziert sich ausdrücklich von dieser Geschäftspolitik Schleckers, die mit der Firma Meniar die Zeitarbeit lediglich dazu nutzt, die Arbeitsbedingungen der ursprünglich direkt bei Schlecker beschäftigten Arbeitnehmer zu drücken.

Der BZA spricht sich allerdings nicht pauschal gegen konzerninterne Zeitarbeit aus. Sie hat ihre Berechtigung, wenn dadurch unter anderem

  • (Massen-)Entlassungen vermieden werden,
  • Mitarbeiter auch in anderen Unternehmen eingesetzt werden,
  • Angestellte gezielt fortgebildet werden
  • oder sich grundlegende Faktoren innerhalb eines Unternehmens verändern, die eine flexible Personalpolitik auch mit Hilfe von Zeitarbeit erfordern.

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