Pressemitteilung

Bundesverband Zeitarbeit kritisiert OECD-Aussagen zur Zeitarbeit in Deutschland als unsystematisch und falsch

13.01.2010 bza // Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) kritisiert die anlässlich der Schlecker-Debatte geäußerten Vorwürfe der OECD zu Missständen beim Kündigungsschutz deutscher Zeitarbeitnehmer.

Hauptgeschäftsführer Ludger Hinsen erklärt hierzu: "Die Aussage, Deutschland würde international durch eine Zweiklassen-Gesellschaft am Arbeitsmarkt auffallen, in der Zeitarbeitnehmer einem mangelhaften Kündigungsschutz ausgesetzt sind, ist nicht haltbar. Zeitarbeit in Deutschland unterliegt vollständig dem allgemeinen deutschen Arbeitsrecht. Es existiert kein spezielles Kündigungsrecht für die Zeitarbeitsbranche, insofern gelten für Zeitarbeitnehmer die gleichen Gesetze wie für alle anderen auch."

Hinsen weiter: "Wir empfinden die Systematik der OECD als unsinnig, da im zitierten Indikator befristete Arbeitsverhältnisse und Zeitarbeitnehmer in einen Topf geworfen werden. Der BZA bietet der OECD ausdrücklich an, diese systematischen Schwächen in einer offenen Diskussion zu beseitigen."


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