„Zeitarbeit baut Brücken in den Arbeitsmarkt“
Elfter AÜG-Erfahrungsbericht der Bundesregierung beschlossen
14.01.2010 bza // Das Bundeskabinett hat den Elften Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (11. AÜG-Bericht) beschlossen. Mit dem Bericht, der die Situation und Entwicklung der Zeitarbeit in den Jahren 2005 bis 2008 darstellt, kommt die Bundesregierung dem seit dem Inkrafttreten des AÜG im Jahr 1972 bestehenden Auftrag des Deutschen Bundestages nach, ihm regelmäßig über Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu berichten. Er zeigt auf, dass die Branche weiter an Bedeutung gewonnen hat, die Dynamik der Arbeitsmarktentwicklungen entscheidend mit bestimmt und als Frühindikator für die konjunkturelle Entwicklung der Gesamtwirtschaft zu betrachten ist.
Dass Zeitarbeit Brücken für den Einstieg oder die Rückkehr in den Arbeitsmarkt baut und Perspektiven schafft, bestätigen auch die Ergebnisse des Forschungsvorhabens, welches das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt hat: Demnach waren 64 Prozent der in der Zeitarbeit beschäftigten Menschen vorher ohne Beschäftigung, von denen 9 Prozent sogar noch nie zuvor beschäftigt waren. Der BZA hatte der Bundesregierung zuvor eine vorbereitende Stellungnahme zugeleitet, die in den Bericht eingeflossen ist.
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