Fakten zur Zeitarbeit
Zeitarbeit schafft und sichert Arbeitsplätze

Bonn, 02.10.07 bza // „Die Behauptung, der Wegfall der Höchstüberlassungsdauer in der Zeitarbeit verdränge Stammarbeitsplätze, lässt sich nicht halten. Und die Forderung nach Equal Treatment in der Zeitarbeit klingt fair – ist es aber nicht.“ Dr. Adrian Hurst, Kommissarischer Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Zeitarbeit e.V. (BZA), stellt den jüngsten Vorwürfen des SPD-Arbeitsmarktexperten Klaus Brandner sowie der Gewerkschaftler Michael Sommer und Frank Bsirske gegen die Zeitarbeit Fakten gegenüber.
„Grundlage für die positiven Effekte der Zeitarbeit im deutschen Arbeitsmarkt sind u. a. die Hartz-Reformen. Dabei fielen ja gerade hemmende Beschränkungen wie die Höchstüberlassungsdauer weg, die dann zu dem immer noch anhaltenden Boom in der Zeitarbeit führten“, erklärt Hurst. Der zeitlich unbegrenzte Einsatz von Zeitarbeitnehmern sichere Stammarbeitsplätze in den Kundenunternehmen, denn Auslagerung an Subunternehmer bis hin zu Standortverlagerungen ins Ausland seien dann nicht erforderlich. „Machen wir uns klar: Standortentscheidungen werden heute über die Faktoren Flexibilität und Kosten getroffen – Zeitarbeit ist dabei eine Lösung, die Arbeitsplätze in Deutschland erhält. Wer eine begrenzte Überlassungsdauer fordert, der erstickt nicht nur eine junge Boombranche im Keim, sondern gefährdet den gesamten Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt. Konsequenzen hätte dies nicht zuletzt auch für die gesamte deutsche Wirtschaft“, gibt Hurst zu bedenken. Auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) komme in einer Untersuchung von 2006 (Manfred Antoni, Elke J. Jahn, IAB-Kurzbericht Nr. 14 v. 19.09.2006) zu dem Schluss, dass die These, Zeitarbeit ersetze Stammarbeitsplätze, nicht zutreffe. Nur langfristige Einsätze seien danach geeignet, Stammpersonal zu ersetzen – und die gebe es nur selten. Die durchschnittliche Überlassungsdauer liege immer noch bei vier bis sechs Monaten. „Insgesamt sind in Deutschland nur knapp 1,5 Prozent aller Erwerbstätigen Zeitarbeitnehmer. Da kann man wohl kaum ernsthaft von einer Verdrängung der Stammarbeitsplätze durch Zeitarbeit sprechen.“
Zu der Forderung nach Gleichstellung von Zeitarbeitnehmern (Equal Treatment) erklärt er: „Für die Kundenunternehmen würde sich der Einsatz von Zeitarbeitnehmern nicht mehr lohnen, weil er zu teuer würde. Das aber ginge auf Kosten der Arbeitnehmer, die wieder in die Arbeitslosigkeit entlassen werden müssten. Die Kosten für diese Flexibilität tragen in Deutschland die Arbeitgeber, da der Zeitarbeitnehmer auch bei Nichteinsatz weiter bezahlt wird. Sein Arbeitsplatz ist sicher. Das ist in vielen europäischen Ländern anders“. In Frankreich beispielsweise sei der Arbeitsvertrag des Zeitarbeitnehmers gekoppelt an den Einsatz im Kundenbetrieb, ohne langfristige Beschäftigungssicherheit. In Deutschland erfüllt das Zeitarbeitunternehmen alle üblichen Arbeitgeberpflichten, die durch Equal Treatment in Frage gestellt würden.
„Entgegen pauschaler Behauptungen erhält in Deutschland jeder Zeitarbeitnehmer einen Arbeitsvertrag und ein festes monatliches Gehalt – ob er nun im Einsatz ist oder nicht“, stellt Hurst klar und erklärt: „BZA-Mitgliedsunternehmen entlohnen ihre Beschäftigten zu besten Konditionen nach den Tarifentgelten, die der BZA mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund vereinbart hat. Die Jobs in der Zeitarbeit sind ohne Ausnahme sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wie bei anderen Unternehmen auch erhalten die Arbeitnehmer bei Zeitarbeitunternehmen die gleichen Sozialleistungen und haben die gleichen Arbeitnehmerrechte wie jeder andere Arbeitnehmer. Da macht der Gesetzgeber keinen Unterschied“, betont er, „Zeitarbeitunternehmen sind schließlich ganz normale Arbeitgeber.“ Und: Zeitarbeitnehmer haben auch Anspruch auf bezahlten Urlaub, Mehrarbeits-, Nacht-, Feiertags- und Sonntagszuschläge, Jahressonderzahlungen und vieles mehr. „So hat der Zeitarbeitnehmer Planungs- und Beschäftigungssicherheit - das ist fair“, sagt Hurst.
Kurzbeschreibung BZA
Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) ist der seit mehr als dreißig Jahren führende Arbeitgeber- und Unternehmensverband von kleineren, mittleren und großen (> 30 Niederlassungen) Zeitarbeitunternehmen mit über 2.200 Mitgliedsbetrieben. Er ist sowohl nach der Anzahl der beschäftigten Zeitarbeitnehmer als auch erzieltem Umsatz der größte Arbeitgeberverband der Zeitarbeit. Der vom BZA abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag sieht einen Mindestlohn von 7,15 € für 2007 vor. Der Einstiegslohn für Helfer im BZA-Tarifvertrag beträgt 7,38 €.