Kontinuität und Wachstum
2000
Oktober - 9. AÜG Erfahrungsbericht der Bundesregierung vorgelegt (BT-Drs. 14/4220). Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung der legalen Arbeitnehmerüberlassung für Wirtschaft und Arbeitsmarkt an.
Oktober - Vorstellung einer im Auftrag des Weltverbandes der Personal-Dienstleister CIETT von den Beratungsunternehmen McKinsey & Company und Deloitte Touche Bakkenist erstellten Studie zur Zeitarbeit in Europa.
Juli - Mit dem BZA abgestimmter Runderlass der Bundesanstalt für Arbeit an alle Dienststellen zur Zusammenarbeit zwischen Arbeitsämtern und Zeitarbeitunternehmen.
April - Der BZA veranstaltet in Berlin den Zukunftskongress "Personal-Dienstleistungen 2000" mit über 300 Teilnehmern und Gästen.
April - Die Firma Randstad und die Gewerkschaften DAG und ÖTV schließen einen Haustarifvertrag.
1999
September - Eröffnung einer Repräsentanz des BZA in Berlin, Luisenstraße 41.
Juni - Abschluss eines Tarifvertrages für die Expo 2000 in Hannover mit der IG Metall.
Juni - Entwurf eines 1. AÜG-Änderungsgesetzes der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Ziel des Abbaus von Arbeitslosigkeit und einer wirkungsvollen Nutzung des Instruments der Zeitarbeit für einen flexiblen Arbeitskräfteeinsatz.
1998
Januar - Ein in der Zeitarbeitsbranche umstrittener neuer Gefahrtarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft tritt in Kraft. Der Protest erfolgt auf breiter Basis bei allen zuständigen Stellen. Es werden massenhaft Rechtsmittel eingelegt.
Januar - Der BZA präsentiert sich und seine Mitgliedsbetriebe im Internet. Unter der Domain www.bza.de befindet sich ein weitverzweigtes Informationsangebot.
1997
Oktober - Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) und der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA) veranstalten einen gemeinsamen Kongreß zum Thema "Zukunft der Arbeit - Chancen durch Zeitarbeit“. Es sprechen der Vorsitzende der CDA, Rainer Eppelmann MdB sowie als Gast der baden-würtembergische Ministerpräsident Erwin Teufel.
Juni - Die internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen, IAO bzw. ILO, verabschiedet am 19.6.1997 in Genf auf Ihrer 85. Fachtagung ein "Übereinkommen über private Arbeitsvermittlungen" sowie eine ergänzende Empfehlung. Das Übereinkommen gilt, anders als der Name vermuten läßt, nicht nur für private Arbeitsvermittlungen, sondern auch für Zeitarbeit, und setzt ein positives politisches Signal zur stärkeren arbeitsmarktpolitischen Nutzung dieser Personal-Dienstleistung.
April - Die Mitgliederversammlung des BZA spricht sich mehrheitlich für eine Erweiterung des Satzungszweckes auch auf Personalvermittlung, Personalberatung, Outsourcing, Outplacement u. a. Personal-Dienstleistungen aus. Der neue Verbandsname lautet: Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V.
1. April - Die AÜG-Reform tritt in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen:
ZentralerPunkt der AÜG-Reform ist die Lockerung beschäftigungshemmender Bestimmungen bei § 3 Abs. 1 AÜG:
- Verlängerung der höchstzulässigen Überlassungsdauer eines Zeitarbeitsnehmers an einen Betrieb auf 12 Monate.
- Einmalige Zulassung der zeitlichen Deckungsgleichheit von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag (Synchronisation).
- Einmalige Zulassung eines befristeten Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes in der Person des Arbeitnehmers sowie wiederholte Zulassung lückenlos aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge mit dem selben Zeitarbeitnehmer.
- Einmalige Zulassung der Wiedereinstellung eines ehemaligen Zeitarbeitsunternehmens ohne Wartefrist
März - Der Bundestag beschließt endgültig die Reform des AÜG.
1996
Oktober - Auf dem Bundessympossium des Wirtschaftsrates der CDU e.V. unter dem Motto "Arbeitsmarkt deregulieren - Neue Beschäftigung gewinnen“ fordert Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp als Vorsitzender der Kommission Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik des Wirtschaftsrates, gesetzliche Beschäftigungshemmnisse in der Zeitarbeit zu beseitigen. Mit Ausnahme der Wiederzulassung der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe vertritt der Wirtschaftsrat nunmehr die gleichen Positionen zu einer AÜG-Reform wie der Bundesverband Zeitarbeit.
September - Die Bundesregierung legt den 8. AÜG-Erfahrungsbericht vor, in dem sie in der Schlußbemerkung der Zeitarbeitbranche "einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren eines ordnungsgemäßen Arbeitsmarktes“ bestätigt. Der BZA gibt eine Broschüre "Daten und Fakten der Zeitarbeit“ mit AÜG-Erfahrungsberichten der Bundesregierung und des Bundesverbandes Zeitarbeit heraus.
September - Der Bundesverband Zeitarbeit veranstaltet in Bonn mit rund 900 Teilnehmern den bisher größten Zeitarbeit Kongreß und informiert über den Stand der AÜG-Reform. In einem Grußwort spricht Bundesarbeitsminister Norbert Blüm von "sozialverträglicher Arbeitnehmerüberlassung“. Bundeswirtschaftsminister Günther Rexrodt weist in seinem Grußwort auf die "bedeutenden Beschäftigungspotentiale“ in der Zeitarbeit hin und bezeichnet eine Reform des AÜG als überfällig.
Juni - Das Bundeskabinett beschließt eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die gegenüber dem Referentenentwurf des BMA vom Bundeswirtschaftsministerium im Sinne weiterer Flexibilität für Zeitarbeitunternehmen weiterentwickelt wurde.
April - Der BZA veranstaltet auf dem Bonner Münsterplatz einen "Info-Tag Zeitarbeit“ mit acht Informations-Pavillions unter dem Motto "Zeitarbeit schafft Arbeitsplätze“.
April - Das Bundesarbeitsministerium legt einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz - AFRG) vor, der auch Änderungen am AÜG vorsieht.
1995
November - Auf einer Veranstaltung im Congreß Center der Kölner Messe informiert der BZA rund 650 Vertreter der Zeitarbeitbranche über den Stand der politischen Stellungnahmen zu der geforderten AÜG-Reform.
August - Neue Branchenstrukturdaten über die Zeitarbeit in Deutschland liefert eine aktuelle Studie des IWG Bonn, mit einer Emnid-Umfrage.
März - Der BZA bietet an: 280.000 zusätzliche Einstellungen binnen zwölf Monaten sind möglich, wenn der Gesetzgeber bestimmte Restriktionen im Recht der Zeitarbeit beseitigt.
1994
November - Die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und der BZA veranstalten in Frankfurt gemeinsam ein ,,Forum Zeitarbeit" zum Thema ,,Arbeitsschutz" mit über 400 Unternehmensvertretern aus dem gesamten Bundesgebiet.
August - Das sog. Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit fällt; private gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung wird zugelassen.
April - 25-jähriges Verbandsjubiläum mit großer "Aufbruch"-Veranstaltung des BZA in Bad Homburg. Politische Forderungen der Branche werden verabschiedet.
März - Sieben führende Zeitarbeitunternehmen gründen vor dem Hintergrund der sich anbahnenden Zulassung der privaten Arbeitsvermittlung den Bundesverband Personalvermittlung (BPV), Bonn.
Januar - Die höchstzulässige Überlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer je Einsatz wird auf neun statt bisher sechs Monate verlängert.
1992
September - Der BZA lädt die führenden Branchenvertreter der Zeitarbeit zu einem Come together nach Bad Homburg ein.
August - Die Bundesregierung bestätigt in ihrem 7. AÜG-Erfahrungsbericht:
"Die legale Arbeitnehmerüberlassung hat sich im Berichtszeitraum erneut zur Deckung kurzfristigen Arbeitskräftebedarfs bewährt."
1991
September - Der BZA führt bei seinen Mitgliedsfirmen qualifizierte Arbeitsbedingungen und Sozialleistungen für alle Zeitarbeitnehmer ein.
1990
September - Start einer Informationskampagne des BZA über Zeitarbeit in der DDR und spätere Fortsetzung in den neuen Bundesländern.
Mai - Der BZA richtet den Weltkongreß des internationalen Zeitarbeitverbandes CIETT in Berlin aus mit 350 Vertretern aus 17 Ländern.
1989
November - Verabschiedung des Beschäftigungsförderungsgesetzes ‘90. Die Einsatzdauer von Zeitarbeitnehmern im Kundenbetrieb von sechs Monaten wird bis Dezember 1995 verlängert.
Mai - Der BZA veranstaltet das ,,Zeitarbeitforum ‘89" mit über dreihundert Branchenvertretern in Bonn. Richtungsweisende Beschlüsse werden gefaßt.
1988
Oktober - Erstes DIZ-Symposium zum Thema ,,Zeitarbeit und überbetriebliche Beschäftigung als Element umfassenden sozialen und wirtschaftlichen Wandels".
Juli - Die Bundesregierung bestätigt der Zeitarbeit in ihrem sechsten Erfahrungsbericht zum AÜG, daß sie ,,in geordneten Bahnen" verläuft.
Januar - Inkrafttreten verbindlicher BZA-Mindestarbeitsbedingungen für gewerbliche Mitarbeiter.
1987
September - Einführung verbindlicher Verbandsgrundsätze für die Berufsausübung als Zeitarbeitunternehmen durch den BZA.
1986
April - Der BZA gründet das Deutsche Institut Zeitarbeit (DIZ) als verbandseigenes Wissenschafts- und Bildungswerk.
1985
Mai - Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes. Die zulässige Einsatzdauer bei einem Zeitarbeitkunden verlängert sich von drei auf sechs Monate.
1982
Januar - Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe durch § 12 a Arbeitsförderungsgesetz.
1976
März - UZA und der Bundesverband Personalleasing (BPL) schließen sich zusammen zum Bundesverband Zeitarbeit Dienstleistungen auf Zeit e.V. (BZA).
1972
August - Im Bundestag wird das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) verabschiedet.
1970
Juli - Das Bundessozialgericht legt die Kriterien fest, die die zulässige Arbeitnehmerüberlassung von der verbotenen Arbeitsvermittlung abgrenzen.
Juni - Abschluß des ersten Tarifvertrages für Angestellte zwischen dem UZA und der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG).
1969
Januar - Gründung des Unternehmensverbandes für Zeitarbeit e.V. (UZA), Vorläufer des heutigen Bundesverbandes Zeitarbeit e.V. (BZA).
1967
April - Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, unter welchen Voraussetzungen der Weg für die geregelte und konzessionierte Zeitarbeitbranche freigemacht wird.
1960
Oktober - Das erste Zeitarbeitbüro wird in der Bundesrepublik Deutschland eröffnet.